Tarifeinheit per Gesetz?
[Druckversion] Thema: Betrieb und Gewerkschaft, Solidarität 92, veröffentlicht: 10.07.2010
Für die Einheit im Kampf
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am 23. Juni entschieden, dass
künftig in einem Betrieb gleichzeitig mehrere Tarifverträge zur
Anwendung kommen können. Beispielsweise können MedizinerInnen in einer
Klinik entsprechend einer vom Marburger Bund geschlossenen Vereinbarung
statt eines von ver.di vereinbarten Tarifvertrags vergütet werden. Genau
dafür hatten auch zwei Ärzte in Mannheim geklagt. Damit wird die
bisherige Rechtsprechung zur „Tarifeinheit“ – ein Betrieb, eine
Gewerkschaft – aufgegeben.
von Eckhard Geitz, Kassel
DGB-Chef Michael Sommer warnt nun vor der „Zerklüftung der
Tariflandschaft“. Arbeitgeber-Vorsitzender Dieter Hundt fürchtet die
„Vervielfachung kollektiver Konflikte“. Wenn sich selbst der
FDP-Fraktionsvize Heinrich Kolb besorgt zeigt, muss das stutzig machen.
Spartengewerkschaften
Im konkreten Fall wollten die beiden Ärzte nicht entsprechend des von
ver.di vereinbarten Tarifvertrags des Öffentlichen Dienstes (TVÖD)
vergütet werden. Wahrscheinlich hätten sich viele Kolleg-Innen aufgrund
der Verschlechterungen des TVÖD genauso entschieden, wenn sie gefragt
worden wären.
Co-Management, Verzicht und Öffnungsklauseln, die Beschäftigte dem
Arbeitgeber ausliefern, bilden den Hintergrund dafür, dass mehrere für
unterschiedliche Berufsgruppen tätige Spartengewerkschaften wie die
Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL), Cockpit oder die
Unabhängige Flugbegleiter-Organisation (UFO) auf Druck von unten in
bestimmten Fällen bessere Abschlüsse als ver.di erzielten.
Schulterschluss von DGB und BDA
Noch vor dem Erfurter BAG-Urteil stellten der DGB und die
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) gemeinsam
„Eckpunkte für ein Tarifvertragsgesetz“ vor. Damit soll per Gesetz
festgelegt werden, dass in einem Betrieb der Tarifvertrag der
Organisation mit den meisten Mitgliedern gilt. Für die Laufzeit eines
solchen Tarifvertrags soll dann für alle Gewerkschaften Friedenspflicht
herrschen. Damit wollen die DGB-Oberen Seit an Seit mit den Arbeitgebern
gegen das Streikrecht schreiten. CDU-Arbeitsministerin Ursula von der
Leyen signalisierte bereits Zustimmung.
Das Urteil und seine Folgen
Während die DGB-Spitze und führende Kräfte der LINKEN, wie Parteichef
Klaus Ernst, auf eine „Tarifeinheit“ per Gesetz drängen, argumentieren
die Bürgerlichen nicht ganz so geschlossen. Einerseits hoffen FAZ oder
Financial Times Deutschland (FTD), dass man unbequemere Gewerkschaften
wie die GDL so in die Schranken weisen kann. Andererseits glauben sie
auch an die Schwächung der Gewerkschaften durch die Kraft der Konkurrenz.
Natürlich ist Einheit aus Sicht der Lohnabhängigen ohne jeden Zweifel
wünschenswert. Große, mitgliederstarke Gewerkschaften haben ein ganz
anderes Potenzial, den Arbeitgebern Paroli zu bieten, als viele, sehr
kleine gewerkschaftlichen Kräfte. Aber Einheit kann nicht per Gesetz
verordnet werden. Einheit ist im Kampf gefragt. Im Übrigen würden die
DGB-Gewerkschaften bei einer gesetzlichen „Tarifeinheit“, worauf
Arbeitsrechtler Wolfgang Däubler hinweist, „keineswegs in allen
Betrieben in der Mehrheitsposition“ sein und sich folglich selber des
öfteren um die Möglichkeit bringen, Teile einer Belegschaft überhaupt
tariflich abzusichern. Wer also stur einer von der Bundesregierung
beschlossenen „Tarifeinheit“ das Wort redet, kann nicht zwischen Freund
und Feind unterscheiden.
Eckhard Geitz ist Mitglied im Sprecherrat des „Netzwerks für eine
kämpferische und demokratische ver.di“
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